Grundsätze des Sportunterrichts an der SRG

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Die Fachschaft Sport besteht im Schuljahr 2012/2013 aus fünf Sportkolleginnen, vier Sportkollegen und einem Referendar. Wir unterrichten etwa 700 Schülerinnen und Schüler. In den Klassenstufen 5 und 6 unterrichten wir drei Wochenstunden, in den anderen Klassenstufen zwei Wochenstunden mangels Sportstättenangebot. Unsere Sporttage sind Dienstag, acht Stunden und Freitag, sechs Stunden, weil wir die Sportstätten noch mit der Parkschule (GHWRS) und dem Schenk-von-Limpurg-Gymnasium teilen müssen. Wir unterrichten in einer Sporthalle mit fünf Hallenteilen einschließlich eines Gymnastikraums, der wegen seiner Größe und Ausstattung nur sehr eingeschränkt nutzbar ist. Hinzu kommt ein Raum in der alten Turn- und Festhalle, der sehr groß ist, aber wegen des Parkettbodens und der besonderen anderweitigen Nutzung auch sehr eingeschränkt nutzbar ist. Das Lehrschwimmbecken in der benachbarten Parkschule dürfen wir dienstags vier und freitags zwei Unterrichtsstunden nutzen. Allerdings steht uns das Bad dienstags in den Unterrichtwochen drei, sechs, neun,…(alle Vielfachen von drei) nicht zur Verfügung, da das Bad in dieser Zeit von den benachbarten Grundschulen genutzt wird. Als Außenanlagen stehen uns zwei Rasenplätze (Fußballfelder), ein Kleinstfußballplatz mit Tartanbelag, ein Kleinspielfeld mit Kunstrasen und leichtathletische Wettkampfstätten wie eine 400m-Rundbahn mit vier Bahnen, Anlagen für Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoß und ein Feld für Beachvolleyball zur Verfügung.

Didaktisches Konzept

Der Sportunterricht macht den Schülerinnen und Schülern Bewegung als Lebensprinzip bewusst und motiviert sie damit zu lebenslangem Sporttreiben (Erziehung zum Sport). Dazu vermittelt er grundlegende Fähigkeiten und motorische Fertigkeiten, Kenntnisse und Einstellungen. Vor dem Hintergrund einer Umwelt, die den Schülerinnen und Schülern immer weniger Bewegungsanlässe bietet, kommt der altersgemäßen Förderung von Gesundheitsbewusstsein und Fitness eine überragende Bedeutung zu. Individuelle Leistungsfortschritte und Vertrauen in die eigene Leistungs¬fähigkeit führen zu einem positiven Körpergefühl und zur Stärkung der Persönlichkeit (Erziehung durch Sport). Aus diesen Zielsetzungen ergeben sich unterschiedliche Handlungsfelder, die Einstellungen, Erfahrungen und Kompetenzen entwickeln. Über einen mehrperspektivischen Sportunterricht werden den Schülerinnen und Schülern die verschiedenen Sinnrichtungen des sportlichen Handelns zugänglich gemacht und mit ihrer persönlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt verknüpft. Dabei dienen die Inhalte des Sportunterrichts als Medium, die verschiedenen Perspektiven zu realisieren. Die Mehrperspektivität des Sportunterrichts gewährleistet den Erwerb einer umfassenden Handlungskompetenz und ermöglicht es jeder Schülerin und jedem Schüler, eine individuelle Sinngebung zu finden.

Hier seien nun einige Besonderheiten genannt: Die Gesamt-SMV der Gaildorfer Schulen (Schenk-von-Limpurg-Gymnasium, Schloss-Realschule, Parkschule und Bühläckerschule) führt jedes Schuljahr verschiedene Turniere durch. Die Schloss-Realschule beginnt mit dem Volleyballturnier in der Woche vor den Weihnachtsferien für die Klassenstufen 9 und 10, gefolgt von den zwei Fußballturnieren der Parkschule in den Klassenstufen 5 und 6, getrennt nach Mädchen und Jungen. Diese finden in der Woche vor Fasching statt. Das letzte Turnier wird im Basketball vom Schenk-von-Limpurg-Gymnasium für die Klassenstufen 7 und 8 nach Geschlechtern getrennt in der Woche vor den Osterferien ausgetragen. Das Volleyballturnier wird nachmittags in unterrichtsfreier Zeit ausgetragen, die anderen vormittags, wobei die nicht als Spieler beteiligten Mitschüler in den Sportstätten Anwesenheitspflicht haben und durch Lehrer beaufsichtigt werden. Die Schloss-Realschule führt die Bundesjugendspiele in der Leichtathletik jedes Jahr nach den Pfingstferien für die Klassenstufen 5 bis 8 durch. Die Schüler der Klassenstufe 9 können an den Spielen teilnehmen oder sich als Wettkampfhelfer oder Riegenführer beteiligen. Die Klassenstufe 10 ist wegen Prüfungsvorbereitungen von der Teilnahme freigestellt. Am Montag vor den Sommerferien veranstalten wir unseren Schwimmsporttag für die Klassenstufen 5 bis 7. Die Klassen bestreiten einen Dreikampf aus Bahnenschwimmen, Streckentauchen und Turmspringen, wobei in jeder Disziplin zehn Schülerinnen/Schüler antreten. Jede Klassenstufe wird einzeln gewertet. Unsere Schule beteiligt sich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten (Fahrtkosten) am Wettbewerb „Schulsport in Baden-Württemberg - Jugend trainiert für Olympia“, besonders in den Bereichen Fußball, Badminton und Volleyball. In der Klassenstufe 5 haben wir das Projekt „Klettern“ eingeführt. Es umfasst drei Tage und findet während der sogenannten Profiltage im Januar statt.

Unterrichtsinhalte

Stoffverteilungspläne

Lehrwerke und Materialien

Die Schloss-Realschule kann zusammen mit dem Schenk-von-Limpurg-Gymnasium, der Parkschule und der Hauptschule Unterrot über mehrere sehr gut ausgestattete Sportstätten verfügen. Seit dem Schuljahr 2009/2010 stehen 5 Hallenteile und ein Gymnastik- und Tanzraum zur Verfügung. Zusätzlich kann die Limpurghalle als zusätzliche Sportstätte bei Engpässen mitbenutzt werden. Vor allem an wärmeren Tagen kann der Sportunterricht ebenso in das Leichtathletik-Stadion verlegt werden, wo ein gut ausgestatteter Geräteraum das notwendige Equipment bereithält.
Die Wartung der Sportstätten und der diversen Geräte werden durch bei der Stadt Gaildorf angestellte Hausmeister gewährleistet. Lediglich kleinere Anschaffungen wie Parteibänder oder Schaumbälle werden von den jeweiligen Sportfachschaften der einzelnen Schulen bestellt.

GFS

Im Sport bieten sich verschiedene Themen an:

  • Vorstellung außerunterrichtlicher Sportarten (Golf, Karate, usw.)
  • Einführung von Techniken (Weit-, Hochsprung, Kugelstoß, Wurf usw.)
  • Einführung von taktischen Elementen der großen Sportspiele
  • Themen, die die SchülerInnen gern bearbeiten möchten, nach Rücksprache mit der betreuenden Sportlehrerin/dem betreuenden Sportlehrer.

Anforderungen

siehe GFS

Besondere Schwerpunkte

Schwimmtag

Der Schwimmsporttag hat sich an der Schloss-Realschule zu einer festen Größe entwickelt und findet immer montags in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien im Mineralfreibad Gaildorf statt. Aus organisatorischen Gründen nehmen nur die 5.-7. Klassen an dem Schwimmwettbewerb teil, in dem sich die Klassen der jeweiligen Klassenstufe in verschiedenen Disziplinen wie Ausdauerschwimmen, Tauchen oder Sprung messen. Die Klassen werden dabei von den jeweiligen Klassenlehrern und weiteren Helfern beaufsichtigt.

Nachfolgend die wichtigsten Unterlagen zur Durchführung:

Ablaufplan - Beispiel 5b
Stationen - Übersicht
Berechnung
Bahnen - Protokoll I
Bahnen - Protokoll II
Auswertung
Ablaufplan Wettbewerb - Übersicht
Ablaufplan gesamt - Übersicht
Springen - Protokoll 7er
Springen - Protokoll 6er
Springen - Protokoll 5er
Lehrereinteilung - Übersicht
Info an Sportlehrer
Info an Klassen

Bundesjugendspiele

Jugend trainiert für Olympia

Verhaltensregeln

Für die reibungslose und gefahrlose Durchführung des Sportunterrichts gelten folgende Verhaltensregeln:

  1. Die Teilnahme am Sportunterricht ist Pflicht. Das gilt auch für Sportgemeinschaften, für die Schülerinnen und Schüler sich einmal entschieden haben. Diese können frühestens nach einem halben Jahr wieder verlassen werden.
  2. Entschuldigungen für eine Nichtteilnahme beim Sportunterricht sind in der Regel vor der jeweiligen Stunde bei der Sportlehrkraft vorzuweisen. Fehlt die Schülerin/der Schüler länger als zehn Tage, ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
  3. Von der Teilnahme befreite Schülerinnen und Schüler sollen in der Regel beim Sportunterricht anwesend sein. Sie können gegebenenfalls leichte Hilfsdienste leisten und außerdem aus der Beobachtung der anderen Schülerinnen und Schüler lernen.
  4. Die Sportlehrkräfte müssen vom Erziehungsberechtigten schriftlich informiert werden, wenn das Kind unter einer Krankheit leidet, auf die bei der Durchführung bestimmter Übungen Rücksicht genommen werden muss. Gleichzeitig ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes notwendig.
  5. Das Tragen von Sportkleidung ist vorgeschrieben. Die Sportkleidung muss gesondert mitgebracht werden. Sie darf nur während des Sportunterrichts getragen werden.
  6. Zum Sportunterricht ist das Tragen von „richtigen“ Sportschuhen verbindlich, ebenso das feste Verschnüren der Schuhsenkel. Die Turnschuhe müssen nicht abfärbende, möglichst helle Sohlen haben.
  7. Für Brillenträger wird dringend empfohlen, eine Sportbrille mit bruchsicheren Spezialgläsern zu tragen. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz.
  8. Zur Vermeidung von Unfällen ist vorgeschrieben, dass Uhren, Schmuck, Piercing-Objekte usw. während des Sportunterrichts abzulegen sind. Ist das nicht möglich, wird der Piercing-Schmuck vor Beginn des Unterrichts durch ein mitgebrachtes Pflaster sicher überklebt. Falls der Piercing-Schmuck eine Verletzungsgefahr darstellt, z. B. am Auge oder am Bauchnabel, muss der Schmuck während der Sportstunde abgelegt werden. Andernfalls darf die Schülerin/der Schüler nicht am Sportunterricht teilnehmen. Dies gilt als ein bewusstes nicht entschuldigtes Nichterbringen einer Leistung.
  9. Wegen hoher Unfallgefahr ist während des Sportunterrichts jede Aufnahme von Nahrung, insbesondere von Kaugummi und Süßigkeiten nicht zulässig.
  10. Für den fahrlässigen Verlust von Wertsachen wie Uhren, Schmuck und Geld kann die Schule keine Haftung übernehmen.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Sportlehrkräfte gerne zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

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